Mobiler Tierarzt: Hausbesuche in Freiburg und Umgebung

!!Bitte beachten Sie meine neuen Öffnungszeiten!

Achtung: Seit 22.11.2022 gibt es eine neue Gebührenordnung (GOT) für  Tierärzte (--> Link zur GOT) , an die wir Tierärzte gebunden sind. (Informationen zur neuen GOT)

Bei mir ist Ihr Tier gut aufgehoben

Aus meiner bisherigen Zeit als Tierarzt in der Groß-und Kleintierpraxis weiß ich, dass viele Tierbesitzer ihren Vierbeinern den Weg in die Tierarztpraxis und den damit verbundenen Stress im Wartezimmer und den Behandlungsräumen ersparen möchten. 

 

Deshalb komme ich gerne zu Ihnen  und behandle Ihr Tier in der gewohnten Umgebung bei Ihnen zu Hause.

 

Sollten eine weiterführende Diagnostik (z.B. Röntgen) oder evtl. größere OPs nötig sein, arbeite ich mit einer Partnerpraxis zusammen bzw. kann Sie mit Ihrem Tier zu einem Kollegen mit festem Praxissitz überweisen.

 

Ich behandle Kleintiere aller Art, vom Meerschweinchen bis zum Riesenschnauzer. Sie alle sind bei mir in guten Händen. Erfahren Sie auf den folgenden Seiten mehr über meine angebotenen Leistungen.

 

 Um eine optimale Diagnose und eine wirkungsvolle Behandlung der Tiere zu erzielen, nehme ich mir  sowohl für ein ausführliches Beratungsgespräch als auch für eine sorgfältige Untersuchung Zeit.

 

 

 

 

Tierarzt Stefan Müller Tierarzt Stefan Müller

Die Gebühren, Preise und Kosten

 

 

 

Ich  informiere Sie selbstverständlich  vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informiere ich  Sie vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten.

 

Die Preise für die Berechnung der tiermedizinischen Leistungen im Rahmen des Behandlungsvertrages und die Berechnung der Anfahrtskosten basieren auf der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die Kosten für die Fahrt zu Ihnen nach Hause errechnen sich durch die Entfernung (in km) von der Praxis zu Ihnen. Sollte ich mehrere Tierhalter nacheinander besuchen, wird das Wegegeld anteilig berechnet.Sie zahlen nur den einfachen Weg.

 

Für den Besuch bei Ihnen erhält die Mobile Tierarztpraxis ein Wegegeld und eine Hausbesuchsgebühr. Dies ist durch die  Neue GOT!  zwingend vorgeschrieben! (**) Hierdurch sind Zeitversäumnisse und  die durch den Besuch bedingten Mehrkosten abgegolten.

       

 

 

*Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt

**Ich habe deshalb schon bei der Landes-und der Bundestierärztekammer vorgsprochen. Leider kommt von dort diesbezüglich keine Hilfe, sondern es wird nur darauf hingewiesen, dass es ein Gesetzt sei und die Gebühren deshalb berechnet werden müssten.  Außerdem stehe ich in Kontakt mit einer Bundestagsabgeordneten, die mir hoffentlich weiterhelfen kann. Ich war mit der bisherigen Regelung völlg zufrieden und hoffe, dass die Hausbesuchsgebühr  schnell wieder aus der GOT gestrichen wird!

Zahlungsmodalitäten

 

 In meiner Praxis haben Sie die Möglichkeit bar oder auf Rechnung zu bezahlen.

 

 

 

 

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